Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der nachstehenden abgedruckten Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, persönlich oder schriftlich - aufgenommen werden, erklärt sich der Kunde der reiseBörse Nord ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages:
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmelder erhält in angemessener Zeit nach der Anmeldung eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus den Prospektunterlagen ergeben.
2. Bezahlung:
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe und Zahlungsart der jeweilige Reiseveranstalter festlegt. Das gleiche gilt auch für die Restzahlung.
3. Leistungen/Nebenabreden:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch die reiseBörse Nord.
Es gelten für die jeweiligen vertraglichen Leistungen die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträger (bzw. Veranstalters).
4. Linienflugleistungen:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir drauf hin, daß soweit im Arrangement Linienflugleistungen enthalten sind, die reiseBörse Nord nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt.
Die Haftung eines vertraglichen Luftfrachtführers regelt sich nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt.
6.Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall hat die reiseBörse Nord Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Aufwendungen. Hierfür sind in der Regel bestimmt Kostensätze für Linienflüge (ohne Hotel- oder Rundreisepauschale) maßgeblich, die auf Nachfrage gerne ausgehändigt werden.
Achtung: Die Flugtarife unterliegen gesonderten Stornogebühren und können bis zu 100% betragen.
Berechnete Vermittlungs- und Versicherungsentgelte sind weder verrechenbar noch erstattungsfähig, egal aus welchen Gründen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epedemien, hoheitliche Anordnungen, (z.B. Entzug der Landesrechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle können beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt sein.
8. Inkasso
Die reiseBörse Nord ist für bestimmte Leistungsträger inkassoberechtigt.
9. Haftung:
Die reiseBörse Nord haftet wie ein ordentlicher Kaufmann insbesondere für die gewissenhafte Reisevorbereitung Die reiseBörse Nord haftet nicht für vermittelte Leistungen. Ansprüche müssen binnen einer Frist von 4 Wochen nach Rückkehr beim entsprechenden Leistungsträger angezeigt werden.
Für die Erbringung der Beförderungsleistung bei Linienflüge haftet die reiseBörse Nord nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die reiseBörse Nord übernimmt insbesondere keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüberhinaus haftet die reiseBörse Nord nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstigen Katastrophen, Epedemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden, finanzielle Schwierigkeiten der einzelnen Leistungsträger usw.
10. Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung von reiseBörse Nord ist grundsätzlich auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden vorsätzlich grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die reiseBörse Nord haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstalterleistungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschiften:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende ist verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Auskünfte aller Art erteilt die reiseBörse Nord nach bestem Wissen. Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist allerdings der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Wenn der Reisende die ReiseBörse Nord beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet die reiseBörse Nord nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
12. Flugzeiten:
Soweit die reiseBörse Nord vor Übergabe der Flugtickets Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluß- und Rückflugzeiten hat sich der Reisende frühestens drei Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet die reiseBörse Nord nicht.
13. Fälligkeit der zuzahlenden Beträge:
Nach Rechnungserstellumg ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Ist der Betrag nach 14 Tagen noch nicht beglichen, wird automatisch eine Bearbeitungsgebühr zur Zahlungserinnerung in Höhe von € 25,00 fällig.
14. Mitwirkungspflicht:
Die Reisenden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Sofern der Reiseleiter nicht erreichbar sein sollte, ist die Beanstandung unverzüglich an der Veranstalter zu melden. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern.
Bitte bedenken Sie, daß Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, den Veranstalter nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei dem Veranstalter.
15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Eventuelle Ansprüche des Reisenden gegen die reiseBörse Nord verjähren nach 2 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reise solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tage gehemmt, an dem die reiseBörse Nord die Ansprüche schriftlich zurückweist.
16. Unwirksamkeit eines Punktes dieser AGB:
Sollte eine Bestimmung dieser allg. Geschäfts-bedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen im übrigen hiervon nicht berührt.
17. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Hamburg.
RBN - "reiseBörse" Vermittlungs GmbH Nord * Frohmestrasse 28 * 22457 Hamburg